Auflassung trotz h zulassung

Hier sollte alles das rein was mit dem LT im allgemeinen zu tun hat. Auch die Themen Steuern und Versicherung gehören hier her.
Gäste dürfen nur lesen. Registrierte Benutzer und LT-Freunde dürfen lesen, schreiben und Anhänge erstellen.

Auflassung trotz h zulassung

Beitragvon RacerClou570 » Mittwoch 8. Mai 2019, 19:04

Hallo wollte mal fragen ob es möglich ist unser wohnmobil von 3.1t auf 3.4 oder 3.5t aufzulasten vorne sind schon verstärkte Federn drin und hinten sind 3.1 blattfedern drin Aso ist ein vw lt Typ 283
Wäre super wenn mir da einer weiter helfen kann.
Benutzeravatar
RacerClou570
 
Beiträge: 6
Registriert: Dienstag 10. Juli 2018, 23:14
Fahrzeug: Vw lt 81 Mit Clou 570E Aufbau

Re: Auflassung trotz h zulassung

Beitragvon Skoot » Donnerstag 9. Mai 2019, 07:49

Sprich mal mit Deinem TÜV. Das hat mit dem H nix zu tun. Der TÜV muss nachschauen, ob er mit den Fahrwerkskomponenten eine Freigabe durch VW hat oder durch seinen Sachverstand entscheiden mag, daß es OK ist.
Remember the times when sex was safe and fuel was cheap
Benutzeravatar
Skoot
 
Beiträge: 546
Registriert: Donnerstag 26. März 2015, 21:59
Fahrzeug: LT 28 kurz und flach TD ehemalige Feuerwehr


Zurück zu LT-Forum

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste